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Allgemeine Geschäftsbedingungen ------------------------------- Allgemeine Bedingungen für Einträge in der Rubrik „Veranstaltungen“ der Badischen Zeitung und Partnerprodukten (im Folgenden „BZ“). A. Geltungsbereich 1. Die allgemeinen Bedingungen für Einträge in der Rubrik „Veranstaltungen“ der Badischen Zeitung regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen einem Veranstalter und der Badischer Verlag GmbH & Co. KG und betreffen kostenlose (ausgenommen der Kosten für die Internetverbindung) Einträge unter „Veranstaltungen“ der Badischen Zeitung (im Folgenden BZ). B. Vertragsschluss, -abwicklung 1. Ein Vertrag zwischen der BZ und dem Veranstalter kommt mit Zuteilung des Accounts zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Beantragung des Accounts erfolgt mittels des Antragsformulars „Antragsformular BZEvent (Veranstaltungen)“ auf www.bzevent.de durch den Veranstalter. Mit Antragstellung werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Veranstalter als verbindlich anerkannt. 2. Nach Eingang des Antrags werden die Veranstalter durch die BZ registriert und für, www.bzevent.de nach Prüfung freigeschaltet. BZ vergibt an den Veranstalter einen Account, der den Veranstalter berechtigt, seine Veranstaltungen selbst online einzupflegen und zu verwalten. Die Vergabe von Accounts ist hier ausschließlich der BZ überlassen. Seiten des Veranstalters besteht kein Anspruch auf Vergabe eines Accounts. 3. Einträge in der Rubrik "Veranstaltungen" sind standardisiert und enthalten Veranstaltungs-, Adress- und Kontaktdaten. 4. Veranstalter verwalten ihre Veranstalter-Einträge online. Einträge können durch den Veranstalter geändert oder gelöscht werden. Für die Montagsausgabe der BZ sind online-Eingaben bis Sonntag 8.00 Uhr möglich. Für die Dienstagsausgabe der BZ sind online-Eingaben bis Montag 8.00 Uhr möglich. Für die Mittwochsausgabe der BZ sind online-Eingaben bis Dienstag 8.00 Uhr möglich.Für die Donnerstagsausgabe der BZ sind online-Eingaben bis Mittwoch 8.00 Uhr möglich. Für die Freitagsausgabe der BZ sind online-Eingaben bis Donnerstag 8.00 Uhr möglich. Für die Samstagsausgabe der BZ sind online-Eingaben bis Freitag 8.00 Uhr möglich. Für die Ticketausgabe der BZ am Mittwoch sind online-Eingaben bis Montag 8.00 Uhr möglich. 5. Einträge in der Rubrik „Veranstaltungen“ werden automatisch auch auf BZ-Online publiziert. 6. Die BZ hat das uneingeschränkte Recht, Änderungen der Veranstalter-Einträge zu verlangen. Die BZ behält sich vor, Einträge wegen des Inhaltes, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, bzw. zu löschen oder zu sperren, wenn der Inhalt der Einträge gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder diese AGB verstößt oder eine Veröffentlichung für die BZ nicht vertretbar ist. Unter den gleichen Voraussetzungen ist die Sperrung eines Nutzers möglich. 7. Die BZ kann grundsätzlich frei über die Platzierung der Einträge bestimmen. Insbesondere die Einteilung der Einträge in Rubriken kann vom Verlag verändert werden. 8. Stellt die BZ während der Vertragsdauer das Erscheinen der Rubrik „Veranstaltungen“ ein, endet der zwischen der BZ und dem Veranstalter bestehende Vertrag ohne Entschädigungsfolgen. C. Haftung der BZ 1. Die BZ kann die ununterbrochene und jederzeitige Verfügbarkeit von www.bz-online.de und www.bzevent.de nicht garantieren. Die BZ übernimmt keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige Verfügbarkeit des Angebots und ihrer Inhalte. Weiterhin übernimmt die BZ keine Gewährleistung für Datenverluste oder Ausfälle der Datenbank. 2. Die BZ behält sich auch kurzfristige Änderungen der zu Grunde liegenden Erscheinungstage vor. 3. Soweit in ihrem Verantwortungsbereich liegend bemüht sich die BZ um die korrekte Verarbeitung der Veranstaltungs-Einträge. Sollte der Veranstalter trotz dieser Bemühungen aus falsch verarbeiteten Veranstalter-Eintragungen direkte oder indirekte Schäden erleiden, so ist jede Haftung des Verlags ausgeschlossen. D. Haftung des Veranstalters 1. Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung eines Veranstaltungseintrags sowie der dabei übermittelten Texte, Bilder, Audio, Video oder sonstigen digitalen Inhalten ist allein der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Sofern insoweit Rechte Dritter zu berücksichtigen sind, hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen der BZ ist dies schriftlich zu bestätigen. Die BZ ist nicht verpflichtet, Einträge daraufhin zu prüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden. 2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die BZ von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Einträge geltend machen, insbesondere von allen Ansprüchen, die auf Verstößen der Einträge gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht oder die auf sonstigen gesetzlichen Vorschriften beruhen. Soweit der BZ Kosten aus der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung entstehen, sind diese Kosten vom Veranstalter zu tragen. Bei einem Gegendarstellungsbegehren gegenüber Veranstaltungs-Einträgen informiert der Verlag den Veranstalter über den Eingang des Begehrens. 3. Der Veranstalter ist weiterhin dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Dateien keine Viren oder vergleichbare Programme enthalten. Die BZ ist zur sofortigen Löschung entsprechender Dateien berechtigt. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. E. Rechte an Veranstaltungs-Einträgen 1. An allen Webseiten inklusive Quelltexten, Seitenlayout oder Grafik besitzt die BZ bzw. der jeweilige Urheber die entsprechenden Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte. Unberührt bleiben Rechte des Veranstalters an den von ihm eingestellten Inhalten. Ausgewiesene Marken gehören ihren Eigentümern. 2. Es ist untersagt, die Seiten der BZ ohne Genehmigung in fremde Webseiten einzubinden (z. B. durch Frames) oder die durch Abfrage gewonnenen Daten vollständig, teilweise oder auszugsweise zu eigenen gewerblichen Zwecken oder zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder denkbaren Form zu verwenden. 3. Der Veranstalter überträgt der BZ mit Aufgabe der Einträge alle für die Nutzung, Erstellung, Bereithaltung und Veröffentlichung in Online-, Print- und sonstigen Medien erforderlichen Rechte, insbesondere, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank auf Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. F. Schlussbestimmungen 1. Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. 2. Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte in Freiburg. Wahlweise hat der Verlag auch das Recht, den Veranstalter an seinem Wohnsitz zu belangen. 3. Der Verlag behält sich vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungs-Einträge vorzunehmen. Freiburg, November 2005