![]() |
BZ | event |
Impressum - AGB |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Bedingungen für Einträge in der Rubrik „Veranstaltungen“ der Badischen Zeitung
und Partnerprodukten (im Folgenden „BZ“). A. Geltungsbereich
1. Die
allgemeinen Bedingungen für Einträge in der Rubrik „Veranstaltungen“ der Badischen
Zeitung regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen einem Veranstalter und
der Badischer Verlag GmbH & Co. KG und betreffen kostenlose (ausgenommen
der Kosten für die Internetverbindung) Einträge unter „Veranstaltungen“ der Badischen
Zeitung (im Folgenden BZ). B. Vertragsschluss, -abwicklung
1. Ein
Vertrag zwischen der BZ und dem Veranstalter kommt mit Zuteilung des Accounts
zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Beantragung des
Accounts erfolgt mittels des Antragsformulars „Antragsformular BZEvent (Veranstaltungen)“
auf www.bzevent.de
durch den Veranstalter. Mit Antragstellung werden die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vom Veranstalter als verbindlich anerkannt. 2. Nach
Eingang des Antrags werden die Veranstalter durch die BZ registriert und für, www.bzevent.de nach
Prüfung freigeschaltet. BZ vergibt an den Veranstalter einen Account, der den Veranstalter
berechtigt, seine Veranstaltungen selbst online einzupflegen und zu verwalten. Die
Vergabe von Accounts ist hier ausschließlich der BZ überlassen. Seiten des
Veranstalters besteht kein Anspruch auf Vergabe eines Accounts. 3. Einträge
in der Rubrik "Veranstaltungen" sind standardisiert und enthalten Veranstaltungs-,
Adress- und Kontaktdaten. 4. Veranstalter verwalten ihre Veranstalter-Einträge
online. Einträge können durch den Veranstalter geändert oder gelöscht werden. 5. Einträge
in der Rubrik „Veranstaltungen“ werden automatisch auch auf BZ-Online publiziert. 6. Die
BZ hat das uneingeschränkte Recht, Änderungen der Veranstalter-Einträge zu
verlangen. Die BZ behält sich vor, Einträge wegen des Inhaltes, der Gestaltung,
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, bzw. zu löschen oder zu sperren, wenn
der Inhalt der Einträge gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder diese AGB
verstößt oder eine Veröffentlichung für die BZ nicht vertretbar ist.
Unter den gleichen Voraussetzungen ist die Sperrung eines Nutzers
möglich. 7. Die
BZ kann grundsätzlich frei über die Platzierung der Einträge bestimmen.
Insbesondere die Einteilung der Einträge in Rubriken kann vom Verlag verändert
werden. 8. Stellt
die BZ während der Vertragsdauer das Erscheinen der Rubrik „Veranstaltungen“
ein, endet der zwischen der BZ und dem Veranstalter bestehende Vertrag ohne
Entschädigungsfolgen. C. Haftung der BZ
1. Die
BZ kann die ununterbrochene und jederzeitige Verfügbarkeit von www.bz-online.de und
www.bzevent.de nicht garantieren. Die BZ
übernimmt keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die
ständige Verfügbarkeit des Angebots und ihrer Inhalte. Weiterhin übernimmt die
BZ keine Gewährleistung für Datenverluste oder Ausfälle der Datenbank. 2. Die
BZ behält sich auch kurzfristige Änderungen der zu Grunde liegenden
Erscheinungstage vor. 3. Soweit
in ihrem Verantwortungsbereich liegend bemüht sich die BZ um die korrekte
Verarbeitung der Veranstaltungs-Einträge. Sollte der Veranstalter trotz dieser
Bemühungen aus falsch verarbeiteten Veranstalter-Eintragungen direkte oder
indirekte Schäden erleiden, so ist jede Haftung des Verlags ausgeschlossen. D. Haftung des Veranstalters
1. Für
den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung
eines Veranstaltungseintrags sowie der dabei übermittelten Texte, Bilder,
Audio, Video oder sonstigen digitalen Inhalten ist allein der jeweilige
Veranstalter verantwortlich. Sofern insoweit Rechte Dritter zu berücksichtigen
sind, hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art
der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen der BZ ist dies
schriftlich zu bestätigen. Die BZ ist nicht verpflichtet, Einträge daraufhin zu
prüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden. 2. Der
Veranstalter ist verpflichtet, die BZ von allen Schadensersatzansprüchen
freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Einträge
geltend machen, insbesondere von allen Ansprüchen, die auf Verstößen der
Einträge gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht oder die auf sonstigen
gesetzlichen Vorschriften beruhen. Soweit der BZ Kosten aus der
Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung entstehen, sind
diese Kosten vom Veranstalter zu tragen. Bei einem Gegendarstellungsbegehren
gegenüber Veranstaltungs-Einträgen informiert der Verlag den Veranstalter über
den Eingang des Begehrens. 3. Der
Veranstalter ist weiterhin dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten
Dateien keine Viren oder vergleichbare Programme enthalten. Die BZ ist zur
sofortigen Löschung entsprechender Dateien berechtigt. Weitere Ansprüche
bleiben vorbehalten. E. Rechte an
Veranstaltungs-Einträgen
1. An allen Webseiten inklusive
Quelltexten, Seitenlayout oder Grafik besitzt die BZ bzw. der jeweilige Urheber
die entsprechenden Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte. Unberührt bleiben
Rechte des Veranstalters an den von ihm eingestellten Inhalten. Ausgewiesene
Marken gehören ihren Eigentümern. 2. Es ist untersagt, die Seiten der BZ ohne
Genehmigung in fremde Webseiten einzubinden (z. B. durch Frames) oder die durch
Abfrage gewonnenen Daten vollständig, teilweise oder auszugsweise zu eigenen
gewerblichen Zwecken oder zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder denkbaren
Form zu verwenden. 3. Der Veranstalter überträgt der BZ mit
Aufgabe der Einträge alle für die Nutzung, Erstellung, Bereithaltung und
Veröffentlichung in Online-, Print- und sonstigen Medien erforderlichen Rechte, insbesondere, das
Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, öffentlichen
Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank auf Abruf, und zwar zeitlich
und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. F. Schlussbestimmungen
1. Auf diesen Vertrag findet
ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. 2. Gerichtsstand sind die zuständigen
Gerichte in Freiburg. Wahlweise hat der Verlag auch das Recht, den Veranstalter
an seinem Wohnsitz zu belangen. 3. Der Verlag behält sich vor, jederzeit
Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungs-Einträge
vorzunehmen. Freiburg,
November 2005 |